Leitfaden für Notbeleuchtung

Guida all’illuminazione di emergenza

Leitfaden für Notbeleuchtung

Der Strom kann in jeder Umgebung jederzeit ausfallen, und aus Sicherheitsgründen muss die Beleuchtung der Räumlichkeiten gewährleistet sein, insbesondere wenn es sich um öffentliche Orte oder Orte mit Publikumszugang handelt.

Natürlich müssen bei einem Stromausfall auch Privathaushalte auf die Möglichkeit vorbereitet sein, im Dunkeln zu stehen, um unangenehme Unfälle bei der Suche nach einem Ausgang zu vermeiden. Gerade in öffentlichen Bereichen gibt es Vorschriften, die bei der Installation eines konformen Sicherheitssystems eingehalten werden müssen.

OBLIGATORISCHE SICHERHEITSBELEUCHTUNG
- An allen Arbeitsplätzen
- In Umgebungen mit hohem Risiko
- In öffentlichen Bereichen von Hotels mit mehr als 25 Zimmern
- In Kindertagesstätten
- In besonders hohen Gebäuden an Brandschutztüren und -treppen
- In Gewerbebetrieben, die sich über eine Fläche von mehr als 400 Quadratmetern erstrecken
- In Räumlichkeiten für Veranstaltungen (Arenen/Theater) zur Kennzeichnung der Fluchtwege
- In Schulgebäuden, einschließlich Aulen und Sportanlagen
- In allen Räumen einer Kindertagesstätte

Bei Sicherheitsbeleuchtungsanlagen ist es nicht nur entscheidend, Lampen zu verwenden, die auch bei einem Stromausfall Licht garantieren, sondern auch eine beleuchtete Beschilderung, die beispielsweise ermöglicht, die Fluchtwege eines Gebäudes zu verdeutlichen.

Stromausfälle sind nicht unmöglich. Ein Gewitter, eine Netzüberlastung oder ein Brand reichen aus.

Gemäß den europäischen Normen muss die Notbeleuchtung zudem Folgendes gewährleisten: eine Helligkeit, die mindestens dem Doppelten des Mondlichts entspricht, damit die Sichtbarkeit gewahrt bleibt; die Kennzeichnung und Identifizierung der Fluchtwege durch beleuchtete oder hinterleuchtete Piktogramme; sie darf nicht blenden; sie muss einer ständigen Wartung unterzogen werden (die Anlagen müssen einmal jährlich überprüft werden).

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